Wochenbettbetreuung

Die ersten Tage nach der Geburt ist eine sensible Zeit. Eine Phase des Kennenlernens, der Umstellung und der Erholung.

Ich begleite und unterstütze Sie in Ihrem Wochenbett, nachdem Sie und Ihr Baby das Spital verlassen haben.

Foto Beckenboden

Bei den Hausbesuchen nehme ich mir Zeit für Fragen rund um die Babypflege, Stillen und die Gesundheit von Mutter und Kind. Zudem überwache ich die Rückbildungs- und Heilungsvorgänge, sowie das Gewicht des Babys.

Bei einer ambulanten Geburt (der Austritt aus dem Spital erfolgt wenige Stunden nach der Geburt) mache ich die notwendige Routineblutentnahme (Guthrie) des Neugeborenen bei Ihnen zu Hause.

Nach Wunsch können Sie in der Schwangerschaft einen Termin für ein Vorgespräch vereinbaren.

Informationen

Kosten: Die Grundversicherung übernimmt die Kosten der Wochenbettbetreuung zu Hause durch eine Hebamme bis zum 56. Tag nach der Geburt. Bei Erstgebärenden, nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt und nach einem Kaiserschnitt kann die Hebamme 16 Hausbesuche durchführen. In allen übrigen Situationen sind es zehn Hausbesuche.

Der Kanton LU zahlt seit dem 1. Januar 2005 keine Bereitschaftsentschädigung (Wartgeld) mehr an die Hebammen. Diese Leistung muss von der Hebamme der Familie direkt in Rechnung gestellt werden. Die Hebamme ist über mehrere Wochen abrufbereit (37.-42. SSW). Nach ihrem Spitalaustritt betreue ich Sie an Werktagen, Wochenenden und Feiertagen. Für Fragen und Problemen dürfen Sie sich jederzeit melden. Bei Krankheit oder Ferienabwesenheit organisiere ich eine Stellvertretung.

Tarife für den Bereitschaftsdienst im Kanton Luzern:

Wochenbettbetreuung nach ambulanter Geburt
(Austritt innerhalb 24h)
Fr. 195.-
Wochenbettbetreuung nach stationärer Geburt
(Austritt nach 24h)
Fr. 120.-